„Schloß und Parkanlage Hovestadt ist als Gesamtkunstwerk ein Baudenkmal von besonderer, überörtlicher Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes des Landes NRW. Die gesamte Schloßanlage ist darüber hinaus im Rahmen der UNESCO-Konvention zum Baudenkmal von internationaler Bedeutung erklärt worden.“ In der Zeit von 1994-97 wurden in enger Abstimmung mit dem Westf. Landesamt für Denkmalpflege, Münster, und der Gemeinde Lippetal als Unterer Denkmalbehörde umfangreiche Arbeiten mit dem Ziel durchgeführt, die barocke Raumstruktur als Wesensmerkmal des Parks wiederherzustellen. Die Erlebbarkeit der ‚Altersform‘ des Barockgartens war dabei die Maxime allen Handelns. Lediglich ein Teilbereich, der sog. ‚Sternbusch‘, dessen Baumbestand abgängig war, wurde kritisch rekonstruiert. 1998 wurde das Projekt – und damit erstmalig überhaupt ein Objekt der Gartenkunst – mit dem Deutschen Denkmalpreis ausgezeichnet. |